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Hessisches LAG Beschluss v. - 9 TaBVGa 81/06

Gesetze: ZPO § 940; ZPO § 945; BetrVG § 7; BetrVG § 8; BetrVG § 9; BetrVG § 19; SGB II § 16 III 2

Leitsatz

Abbruch einer Betriebsratswahl im Eilverfahren, weil die beim Arbeitgeber beschäftigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Aufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als wahlberechtigt angesehen und bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitberücksichtigt worden sind.

Fundstelle(n):
IAAAD-07907

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