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Hessisches LAG Beschluss v. - 9 TaBVGa 72/07

Gesetze: BetrVG § 78 Satz 1; BetrVG § 103; ZPO § 940

Leitsatz

Die rechtswidrige Einstellung der Vergütungszahlung an ein Betriebsratsmitglied während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG kann eine Handlungs- oder Unterlassungsansprüche nach § 78 Satz 1 BetrVG auslösende Störung der Betriebsratstätigkeit darstellen, wenn der Betriebsrat glaubhaft macht, dass dem Betriebsratsmitglied dadurch für die weitere Betriebsratstätigkeit finanziell der Boden entzogen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAD-07906

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