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Hessisches LAG Beschluss v. - 9 TaBVGa 72/07

Gesetze: BetrVG § 78 Satz 1; BetrVG § 103; ZPO § 940

Leitsatz

Die rechtswidrige Einstellung der Vergütungszahlung an ein Betriebsratsmitglied während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG kann eine Handlungs- oder Unterlassungsansprüche nach § 78 Satz 1 BetrVG auslösende Störung der Betriebsratstätigkeit darstellen, wenn der Betriebsrat glaubhaft macht, dass dem Betriebsratsmitglied dadurch für die weitere Betriebsratstätigkeit finanziell der Boden entzogen wird.

Fundstelle(n):
YAAAD-07906

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