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LAG Köln Beschluss v. - 9 TaBV 76/04

Gesetze: BetrVG § 95 Abs. 2; SGB IX § 83

Leitsatz

Der Betriebsrat kann die Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien insbesondere zur Förderung von schwerbehinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 BetrVG verlangen, auch wenn für den Betrieb eine Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX getroffen werden könnte.

Fundstelle(n):
NAAAD-07898

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