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Hessisches LAG Beschluss v. - 9 TaBV 197/05

Gesetze: BetrVG § 37 III 2; BetrVG § 40 I

Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied mit reduzierter Arbeitszeit, das an Sitzungen des Betriebsausschusses innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, aber außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit teilnimmt und deshalb anreisen muss, hat nach §§ 40 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG Anspruch auf Erstattung verauslagter Fahrtkosten und betrieblich geregelter Tagegelder.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-07881

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