Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Köln Beschluss v. - 9 Ta 415/06

Gesetze: KSchG § 5 Abs. 1; ZPO § 377 Abs. 3

Leitsatz

1. Versäumt ein Arbeitnehmer die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage, weil ihm der Betriebsleiter erklärt hat, die bereits erfolgte Kündigung könne er zurückgeben, sie werde zurückgenommen, er bekomme später eine neue Kündigung, so kann dies einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen.

2. Dies gilt auch, wenn die Kündigung zwar vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist, dieser aber duldet, dass der Betriebsleiter die Erstellung eines neu gefassten Kündigungsschreibens ankündigt.

3. Es liegt ein schwerwiegender Verfahrensmangel vor, wenn das Arbeitsgericht mehrere Zeugen über die Erklärungen des Betriebsleiters unmittelbar vernimmt, den Betriebsleiter aber nur schriftlich befragt und den Antrag auf persönliche Ladung des Betriebsleiters nach § 377 Abs. 3 S. 3 ZPO zurückweist. In diesem Fall kann eine Zurückverweisung des Verfahrens an das Arbeitsgericht geboten sein.

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 612 Nr. 11
JAAAD-07856

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen