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LAG Köln Beschluss v. - 9 Ta 223/07

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 3

Leitsatz

Vermittelt ein Makler für denselben Auftraggeber den Verkauf von Immobilien als weisungsgebundener Arbeitnehmer und freiberuflich den Abschluss von Mietverträgen, so kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG für einen Streit aus der Vermittlung von Mietverträgen gegeben sein, wenn eine Streitigkeit über den Verkauf von Immobilien dort bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird.

Fundstelle(n):
BAAAD-07837

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