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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 90/07

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 2

Leitsatz

Eine Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit ist aus dringenden betrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall in einer Küche nicht mehr von einer Vollzeitkraft allein bewältigt werden kann und stattdessen zwei Teilzeitkräfte mit 70 % und 60 % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beschäftigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-07819

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