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Hessisches LAG Urteil v. - 9 Sa 1743/05

Gesetze: KSchG § 2; BetrVG § 99

Leitsatz

Eine Änderungskündigung mit dem Ziel einer Versetzung und Umgruppierung ist unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der diesbezügliche Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 BetrVG rechtskräftig zurückgewiesen worden ist und damit feststeht, dass der Arbeitgeber die beabsichtigten Maßnahmen nicht mehr umsetzen kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-07766

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