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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 1303/05

Gesetze: EFZG § 3 Abs. 1

Leitsatz

1. Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt und deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an -).

2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-07744

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