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LAG Köln Beschluss v. - 9 (3) TaBV 19/05

Gesetze: BetrVG § 78 a Abs. 2; BetrVG § 78 a Abs. 4; TV Mitbestimmung TTC § 3 Abs. 4

Leitsatz

Nach § 3 Abs. 4 Tarifvertrag Mitbestimmung TTC besteht für die Deutsche Telekom AG die Pflicht, die Auszubildendenvertreter nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei entsprechendem Verlangen in einem ihrer Betriebe unbefristet weiterzubeschäftigen oder ihnen eine unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Betrieb einer anderen Konzerngesellschaft zu vermitteln.

Fundstelle(n):
NAAAD-07697

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