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LAG Köln Urteil v. - 9 (11) Sa 891/05

Gesetze: BGB § 612

Leitsatz

Wer aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Leitung eines Zeitschriftenstandes und einer Lottoannahmestelle in einem Verbrauchermarkt übernimmt, ist nicht Arbeitnehmer, wenn er nicht zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, sondern Personal einstellen und entlassen darf, das nach seinen Weisungen tätig wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-07684

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