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LAG Köln Beschluss v. - 8 Ta 368/07

Gesetze: ZPO §§ 114 ff.; ArbGG § 11 a

Leitsatz

Bei einer offensichtlich mutwilligen Klageerhebung kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, auch eine Beiordnung nach §§ 11 a ArbGG hat zu unterbleiben.

Fundstelle(n):
CAAAD-07666

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