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Hessisches LAG Urteil v. - 8 Sa 476/05

Gesetze: BetrAVG a. F. § 2 VI; BetrAVG § 4a; BGB § 242; BGB § 613 a

Leitsatz

Der Betriebsveräußerer schuldet seinen Arbeitnehmern Auskunft über die bei ihm erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung auch wenn er nicht mehr deren Schuldner ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-07631

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