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LAG Köln Beschluss v. - 8 (13) Ta 300/05

Gesetze: ZPO § 148; ZPO § 252

Leitsatz

Fehlt in einem Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts wegen Vorgreiflichkeit jeder Hinweis zur Interessenabwägung bei Ausübung des Ermessens zu den Vor - und Nachteilen der Aussetzung, so ist der Aussetzungsbeschluss aufzuheben

Fundstelle(n):
WAAAD-07587

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