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LAG Köln Beschluss v. - 6 TaBV 42/04

Gesetze: ArbGG § 85 Abs. 2; BGB § 613 a; BetrVG § 23; BetrVG § 87

Leitsatz

1. Bei einem Betriebsübergang bleibt der für den Betrieb gewählte Betriebsrat im Amt und für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte zuständig.

2. Auch bei der Übernahme eines Bewachungsauftrags (hier: Fluggastkontrolle in einem Verkehrsflughafen) kann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn die übernommenen Mitarbeiter über besondere Fachkunde verfügen und die zu erfüllende Aufgabe durch die Übernahme spezieller Betriebsmittel geprägt ist (im Anschluss an - Abler, NZA 2003, 1385).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 612 Nr. 11
YAAAD-07381

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