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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 974/06

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 5

Leitsatz

Die Rechtfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG (Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung, Überprüfung der sozialen Auswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit) werden auch durch eine Teil-Namensliste ausgelöst, die nicht alle der kündigungsbetroffenen Arbeitnehmer erfasst. Entscheidend ist, dass sich die Betriebsparteien auf die namentlich genannten Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-07373

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