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Hessisches LAG Urteil v. - 6 Sa 928/06

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 307

Leitsatz

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit der Abgeltungsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung aufgehoben werden. Der entsprechende Parteiwille ist durch Auslegung zu ermitteln.

Eine solche Abgeltungsklausel ist keine überraschende Klausel i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-07370

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