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Hessisches LAG Urteil v. - 6 Sa 2287/04

Gesetze: KSchG § 4

Leitsatz

Die Klagefrist des § 4 KSchG in der seit gültigen Fassung findet auch auf vor dem zugegangene Kündigungen Anwendung. Die Klagefrist beginnt für diese Kündigungen am und endet am .

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-07350

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