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Hessisches LAG Urteil v. - 6 Sa 2097/06

Gesetze: BGB § 242; BGB § 613 a

Leitsatz

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Betreiben eines Backshops) während laufenden Kündigungsschutzverfahrens gegen Betriebsveräußerer ist kein Umstand, der für den Betriebserwerber ein Vertrauen darauf entstehen lassen kann, der Arbeitnehmer werde sich ihm gegenüber nicht mehr auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berufen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-07349

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