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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 1398/04

Gesetze: EFZG § 5; KSchG § 1

Leitsatz

Die abgemahnte, wiederholte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG hinsichtlich einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann eine ordentliche Kündigung auch dann sozial rechtfertigen, wenn es dadurch nicht zu einer besonderen Störung der Arbeitsorganisation oder des Betriebsfriedens gekommen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-07343

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