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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 1281/07

Gesetze: BGB § 307 Abs. 2; KSchG § 1; KSchG § 2

Leitsatz

Eine Versetzungsklausel, die erheblich von dem Grundgedanken des arbeitsrechtlichen Inhaltsschutzes nach Maßgabe des § 2 KSchG abweicht (hier: Zuweisungsmöglichkeit einer anderen als der vertraglich vereinbarten Tätigkeit), benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher nach § 307 BGB unwirksam.

Fundstelle(n):
JAAAD-07334

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