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Hessisches LAG Beschluss v. - 5 TaBV 31/06

Gesetze: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Enthält eine Ethikrichtlinie eine verbindliche Verpflichtung, Verstöße anderer Mitarbeiter gegen dieses Regelwerk zu melden ("Whistleblower-Klausel"), so ist sie regelmäßig insgesamt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die in der Richtlinie aufgeführten Pflichten des Ordnungsverhalten oder das Arbeitsverhalten betreffen oder nur gesetzlich bestehenden Verpflichtungen wiederholen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAD-07307

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