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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 725/02

Gesetze: BGB § 242

Leitsatz

Die Fürsorgepflicht gebietet dem Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht, einen Arbeitnehmer, der kurz zuvor aus finanziellen Gründen die Beendigung seiner Mitgliedschaft in der betrieblichen Pensionskasse angestrebt hatte, über die Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf die Betriebsrentenanwartschaft aufzuklären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-07277

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