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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 447/08

Gesetze: BGB § 157

Leitsatz

1. Bei der Auslegung von Verträgen kommt der gelebten Vertragspraxis der Parteien als Ausdruck des Parteiwillens eine erhebliche Bedeutung zu.

2. Haben die Parteien einer Nutzungsvereinbarung zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt über mehrere Jahre hinweg einvernehmlich eine bestimmte Abrechnungsweise praktiziert, kommt hierin das von den Parteien Gewollte zum Ausdruck, so dass der Arbeitgeber nicht einseitig zu einer für den Arbeitnehmer ungünstigen Abrechnungsweise übergehen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-07269

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