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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 446/08

Gesetze: KAVO

Leitsatz

Es liegt keine Neueingruppierung im Sinne der Anlage 5 b zur KAVO, sondern das Wiederaufleben einer ursprünglichen Eingruppierung vor, wenn eine Erzieherin vorübergehend infolge eines Personalüberhangs als Erziehungshelferin beschäftigt und vergütet wird, mit der Option, auf der nächsten frei werdenden Stelle wieder als Erzieherin eingesetzt zu werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-07268

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