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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 438/08

Gesetze: BetrAVG § 2 Abs. 5

Leitsatz

Sehen Ruhegeldrichtlinien vor, dass das betriebliche Ruhegeld um die hälftige, dem Arbeitnehmer zustehende Sozialversicherungsrente vermindert werden soll, so ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die Hälfte der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsrente, nicht hingegen die Hälfte der fiktiven Sozialversicherungsrente, die der Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt hätte, von dem betrieblichen Ruhegeld abzuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2009 S. 1392 Nr. 29
WAAAD-07266

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