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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 423/08

Gesetze: BGB § 612 a

Leitsatz

1. Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt überprüfbar im Hinblick darauf, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (im Anschluss an ).

2. Bei der Überprüfung gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Zunächst ist es Sache des Arbeitnehmers, Indizien für eine fehlerhafte Beurteilung vorzutragen. Alsdann obliegt es dem Arbeitgeber, vorzutragen, aus welchen Gründen die angegriffene Beurteilung vorgenommen wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-07261

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