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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 241/04

Gesetze: BAT § 70

Leitsatz

Für Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen Mobbing beginnt die tarifliche Verfallfrist gemäß § 70 BAT spätestens mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

Fundstelle(n):
PAAAD-07251

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