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Hessisches LAG Urteil v. - 5 Sa 1052/05

Gesetze: BGB § 138; BGB § 242

Leitsatz

Eine vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG wegen einer Parkinson-Erkrankung ausgesprochene Kündigung ist ohne Hinzutreten besonderer weiterer Umstände weder sittenwidrig, noch verstößt sie gegen Grundsätze von Treu und Glauben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-07226

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