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LAG Köln Urteil v. - 5 (3) Sa 617/02

Gesetze: BetrVG § 76 Abs. 5

Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber die nur für einen Teil der in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bestehende freiwillige Betriebsvereinbarung über eine Jahressonderzahlung gekündigt, so führt der Umstand, dass andere Arbeitnehmer auf anderer rechtlicher Grundlage weiterhin ähnliche Leistungen erhalten, nicht zu einer Nachwirkung der teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung (Abgrenzung zu -).

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-07218

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