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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBVGa 21/08

Gesetze: BetrVG § 78; BetrVG § 103; KSchG § 15; ZPO § 940

Leitsatz

Eine die §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG verletzende Kündigung des Arbeitgebers gegenüber einem Betriebsratsmitglied bewirkt eine Störung der Tätigkeit des Betriebsrats. Dem Betriebsrat kann gegenüber einer solchen Maßnahme des Arbeitgebers ein Unterlassungsanspruch zustehen, den er bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen mir einer einstweiligen Verfügung geltend machen kann.

Fundstelle(n):
JAAAD-07214

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