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LAG Köln Beschluss v. - 4 TaBV 89/02

Gesetze: BetrVG § 98 Abs. 1; BBiG § 29 Abs. 2

Leitsatz

Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Ausbildung nur noch im Rahmen des § 29 Abs. 2 BBiG verkürzt anzubieten, so unterliegt diese Entscheidung nicht dem Mitbestimmungsrecht des § 98 Abs. 1 BetrVG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-07211

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