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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 24/07

Gesetze: BetrVG § 93; BetrVG § 99; SGB IX § 73; SGB IX § 81; ZPO § 256

Leitsatz

Ein Betriebsrat kann einer für mehr als acht Wochen geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers widersprechen, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geprüft hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufgenommen hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung angehört hat.

Fundstelle(n):
BAAAD-07192

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