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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 210/06

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 103; ZPO § 256

Leitsatz

Ist ein Betriebsrat an der Ausübung des Mitbestimmungsrechts bei einer Versetzung nach § 99 BetrVG gehindert, weil das einzige verbliebene Betriebsratsmitglied von der Maßnahme persönlich betroffen ist, kann der Arbeitgeber die Maßnahme ohne Beteiligung des Betriebsrats durchführen. Für einen Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu der Versetzung durch das Arbeitsgericht fehlt eine Rechtsgrundlage.

Fundstelle(n):
KAAAD-07189

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