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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 147/07

Gesetze: BetrVG § 40; BetrVG § 99

Leitsatz

Für die Eingruppierung einer dem Betriebsrat gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung gestellten Bürokraft sind die vom Betriebsrat im Rahmen seines Ausstattungsanspruchs zugewiesenen Tätigkeiten maßgeblich, nicht aber den Betriebsratsmitgliedern selbst obliegende originäre Betriebsratsarbeit.

Fundstelle(n):
IAAAD-07181

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