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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 119/06

Gesetze: BetrVG § 99

Leitsatz

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über eine personelle Maßnahme gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG so zu unterrichten, dass dieser das Vorliegen eines Widerspruchsgrundes gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG prüfen und sachgerecht Stellung nehmen kann.

Fundstelle(n):
NAAAD-07175

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