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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 Ta 260/08

Gesetze: ArbGG § 55; ArbGG § 97

Leitsatz

Auch eine Aussetzungsentscheidung gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG kann nach § 55 Abs. 1 Nr. 8 ArbGG allein durch den Vorstzenden getroffen werden.

Fundstelle(n):
NAAAD-07136

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