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Hessisches LAG Urteil v. - 4 Sa 617/05

Gesetze: BetrVG § 75; BetrVG § 111; BetrVG § 112

Leitsatz

Die Betriebspartner können zur Begrenzung des Anspruchs auf Überbrückungsleistungen aus einem Sozialplan an den Zeitpunkt des frühestmöglichen Bezugs gesetzlicher Altersrente anknüpfen. Eine solche Regelung verstößt auch dann nicht gegen das Verbot einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Geschlechts, wenn das frühere Renteneintrittsalter für Frauen Nachteile bei der Dauer des Bezugs der Überbrückungsleistungen und bei der Höhe der gesetzlichen Altersrente auslöst.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-07091

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