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Hessisches LAG Urteil v. - 4 Sa 139/05

Gesetze: TVG § 4 I; TVG § 4 III; TVG § 4 V

Leitsatz

Die Konkurrenz zwischen einen (speziellen) Haus-Tarifvertrag und dem Flächentarifvertrag ist nach der Spezialitätsregel auch dann zugunsten des Haus-Tarifvertrages zu lösen, wenn dieser lediglich nachwirkt. Die Lösung einer solchen Tarifkonkurrenz nach einer sog. "Qualität der Tarifnormen" zugunsten des nicht nur nachwirkenden Flächentarifvertrages ist abzulehnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-07056

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