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Hessisches LAG Urteil v. - 4 Sa 1329/06

Gesetze: BetrVG § 50; BetrVG § 75; BetrVG § 112

Leitsatz

Die unternehmensweite Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht unter dem Vorbehalt der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte der einzelnen Betriebe des Unternehmens. Üben die einzelnen Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen unterschiedlich aus, kann dies nicht durch die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit dem Ziel einer unternehmeneinheitlichen Regelung korrigiert werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-07053

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