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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 1315/07

Gesetze: GewO § 109

Leitsatz

Auch nach der Rechtsprechung des BAG ( - 9 AZR 44/00) darf eine Schlussformel in einem Zeugnis nicht in Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt stehen. Das ist der Fall, wenn einem Arbeitnehmer bei im Übrigen überdurchschnittlichem Zeugnisinhalt (nur) für die "Zukunft alles Gute" gewünscht wird, ohne dass Dank für die vergangene Zusammenarbeit ausgesprochen wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-07052

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