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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 1285/01

Gesetze: BGB § 174

Leitsatz

1.) § 174 S. 2 BGB verlangt, dass "der Vollmachtgeber" den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis setzt. Nicht ausreichend ist, dass der Bevollmächtigte selbst den anderen zuvor von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat.

2.) Ein Aushang über die Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett ist nicht ohne weiteres ausreichend für das Inkenntnissetzen i.S.d. § 174 S. 2 BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-07047

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