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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 128/03

Gesetze: BGB § 826; GmbHG § 30; GmbHG § 31; ZPO § 520

Leitsatz

1) Die Grundsätze des Haftungsdurchgriffs wegen "existenzvernichtenden Eingriffs", die der BGH in jüngerer Rechtsprechung (z.B. - 2 ZR 178/99 - ZIP 2001, 1874; - 2 ZR 300/00 - NJW 2002, 3024 f.) zum Haftungsdurchgriff auf die GmbH-Gesellschafter entwickelt hat, gelten nur, solange ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird oder nicht (mehr) in Betracht kommt.

2) Das Gleiche gilt für einen auf denselben Sachverhalt gestützten Durchgriffsanspruch des § 826 BGB.

3) Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung verlangt ein Minimum an gedanklicher Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-07046

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