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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 1275/01

Gesetze: BetrAVG § 1; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BGB § 613 a

Leitsatz

Ist eine Versorgungsanwartschaft bereits gem. § 6 BetrAVG zum Vollrecht geworden, arbeitet der zuvor vollzeitig beschäftigte Arbeitnehmer aber noch geringfügig in Teilzeit weiter, so tritt ein Betriebserwerber, auf den dieses Teilzeitarbeitsverhältnis übergeht, gem. § 613 a I BGB nicht in die Betriebsrentenverpflichtung ein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-07045

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