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Hessisches LAG Beschluss v. - 4/18/5 TaBV 47/05

Gesetze: BetrVG § 2; BetrVG § 23; BetrVG § 87; BetrVG § 95; BetrVG § 99; BetrVG § 100; BetrVG § 101

Leitsatz

Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten nach § 99 BetrVG in Zusammenhang mit Einstellungen und Versetzungen begründet einen allgemeinen Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung zukünftiger gleichartiger Verletzungshandlungen, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht.

Fundstelle(n):
XAAAD-07017

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