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LAG Köln Beschluss v. - 3 TaBV 65/02

Gesetze: BetrVG § 77

Leitsatz

Die im Verhältnis zweier Betriebsvereinbarungen grundsätzlich geltende Zeitkollisionsregel führt nur dann zur Ablösung der früheren Betriebsvereinbarung, wenn inhaltliche Deckungsgleichheit im Sinne einer Regelungsidentität besteht.

Fundstelle(n):
OAAAD-06998

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