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LAG Köln Beschluss v. - 3 Ta 142/05

Gesetze: GKG § 45 Abs. 1 S. 2; GKG § 45 Abs. 4

Leitsatz

Wird ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch in einem Vergleich mitgeregelt (hier: höhere Sozialplanabfindung), ist der Hilfsantrag streitwertmäßig zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
SAAAD-06975

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