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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 723/02

Gesetze: BGB § 242; KSchG § 1; KSchG § 23

Leitsatz

Außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG hat grundsätzlich der Arbeitnehmer die von ihm behaupteten Unwirksamkeitsgründe darzulegen und zu beweisen. Zu seinen Gunsten kommen allerdings die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zur Anwendung.

Fundstelle(n):
VAAAD-06961

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