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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 411/04

Gesetze: BGB § 307; BGB § 611 a; TzBfG § 14

Leitsatz

Die Vereinbarung einer sechsmonatigen Probezeit im Rahmen eines einjährig befristeten Arbeitsverhältnis ist rechtswirksam. Der Ausschluss der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit ändert davon nichts.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 896 Nr. 16
VAAAD-06948

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