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Hessisches LAG Urteil v. - 3 Sa 287/05

Gesetze: BGB § 626; BAT § 10; BAT § 54

Leitsatz

1) Der Arbeitgeber darf die staatsanwaltschaftliche Freigabeerklärung hinsichtlich der auf einen Arbeitnehmer bezogenen Ermittlungsakten abwarten. Vorher beginnt die Frist des § 626 II BGB nicht zu laufen.

2) Zum Vorliegen dringender Verdachtsmomente hinsichtlich der Annahme von Geldzahlungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-06941

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